Die Familienpolitik dieses Jahrhunderts ist gekennzeichnet von einer gesellschaftspolitischen Weichenstellung und einem Paradigmenwechsel in der Familienpolitik. Die Politik hat erkannt, dass Familien unbezahlbare Leistungen sowohl im Bereich der Kinderbetreuung wie auch im Bereich der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen erbringen. Familienpolitik heute legt daher auch einen Schwerpunkt auf die Abgeltung der Betreuungsleistungen.
Zum einen ist diese Dekade familienpolitisch von einer deutlichen Leistungskürzung gekennzeichnet. 1995 und 1996 werden die so genannten „Sparpakete“ geschnürt, die für Familien empfindliche finanzielle Einbußen bedeuten. Geburtenbeihilfe, Heimfahrtbeihilfe und Freifahrt für Studierende werden abgeschafft; die Familienbeihilfe wird um 100 Schilling pro Kind/Monat gekürzt; für Schulbücher und Schülerfreifahrten wird ein 10%-iger Selbstbehalt eingeführt; Studierende müssen, damit sie die Familienbeihilfe nicht verlieren, einen Studienerfolg nachweisen; das erhöhte Karenzgeld wird gekürzt und der Karenzgeldbezug von zwei auf eineinhalb Jahre reduziert.
Familienpolitik besteht primär darin, in Zeiten voller Kassen Förderungen an die Familien auszuschütten, die bei Sanierungsbedarf wieder gestrichen werden. Dieser vom deutschen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler André Habisch Ende der 90er Jahre erstellte familienpolitische Befund trifft in ersten Ansätzen schon für die 80er Jahre zu.
Familienförderung ist – wie in den Jahren davor – gekennzeichnet durch die finanziellen Unterstützungen mit den Stammleistungen Familienbeihilfe und Geburtenbeihilfe. Je nach finanziellem Spielraum wird an der einen oder anderen Schraube gedreht. Es werden die Studiengebühren abgeschafft; die Familienbeihilfe wird mehrmals erhöht und beträgt Ende der 70er Jahre 450 Schilling pro Monat; die Geburtenbeihilfe wird auf 19.000 Schilling angehoben und in drei Raten ausbezahlt.
Familienpolitisch stehen in den 50er und 60er Jahren die finanziellen Unterstützungen im Mittelpunkt. Intention der Politik war es, durch finanzielle Transferleistungen das Familieneinkommen zu erhöhen und damit die Eigenständigkeit der Familien zu verbessern.