1955 wurde Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) als zentrales familienpolitisches Förderungsinstrument geschaffen. Arbeitnehmer/innen verzichteten einmalig auf eine Lohnerhöhung und fortan wurden sechs Prozent der Bruttolohnsumme in den FLAF einbezahlt. Damit erfolgte eine Umverteilung von jenen, die aktuell nicht für Kinder zu sorgen haben, zu jenen, die versorgungspflichtige Kinder haben. Der Fonds wurde als eigener Verwaltungsfonds mit zweckgebundener Gebarung konzipiert, damit die Familienleistungen unabhängig von der Ausstattung des Budgets gesichert sind. Zu Beginn hatte der FLAF die Abdeckung der Kinderbeihilfe zur Aufgabe, nach und nach erweiterten sich die Finanzierungsaufgaben und heute wird aus dem FLAF nicht nur die Familienbeihilfe für rund 1,8 Mio. Kinder bezahlt sondern auch das Kinderbetreuungsgeld, Leistungen für den Mutter-Kind-Pass, die kostenlosen Schulbücher, Schülerfreifahrten, Elternbildungsangebote und Unterhaltsvorschüsse. Rund eine Milliarde Euro pro Jahr geht für pensionsbegründende Kindererziehungszeiten direkt in die Pensionsversicherung.
Aus dem Lohnverzicht von 1955 ist ein Dienstgeberbeitrag geworden, der 80 Prozent der FLAF-Einnahmen ausmacht. 1981 wurden unter Bundeskanzler Bruno Kreisky der Dienstgeberbeitrag von sechs Prozent auf 4,5 Prozent gekürzt.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Dienstgeberbeitrag erneut von 4,5 auf 4,1 Prozent gesenkt; das bedeutet geschätzte Mindereinnahmen von ca. 500 Millionen Euro. Mit 2018 erfolgte eine neuerliche Senkung auf 3,9 Prozent. Damit verringern sich die Einnahmen über die Dienstgeberbeiträge um weitere 250 Millionen Euro. Aktuell steht nun eine Halbierung dieser 3,9 Prozent mit vagen Gegenfinanzierungsvorschlägen im Raum.