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Katholischer Familienverband begrüßt die antragslose Auszahlung der Familienbeihilfe

Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes, regt Vereinfachungen für Familien an und warnt vor übertriebenen Erwartungen betreffend der Steuerreform für Familien. Rechenbeispiel zur Steuerreform von Klubobmann Schieder fragwürdig.

 

Wien, 26. März 2015. Der Katholische Familienverband begrüßt die gestern im Nationalrat beschlossene automatische Auszahlung der Familienbeihilfe. Ab Mai soll die Familienbeihilfe, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, automatisch und ohne Antrag ausbezahlt werden. "Mit dieser antragslosen Variante der Familienbeihilfe wird Österreich ein Stück familienfreundlicher", sagt Alfred Trendl, der Präsident des Katholischen Familienverbandes und fordert  Vereinfachungen für Familien im Steuerrecht:

"Die Daten für den Kinderfreibetrag liegen am Finanzamt auf und könnten "automatisch" in die Arbeitnehmerveranlagung aufgenommen werden," so Trendl. Er verweist dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes*, wonach der Kinderfreibetrag für Alleinerzieher/innen von Amts wegen zu berücksichtigen ist und nicht erst auf Antrag gewährt wird. "Diese Vorgangsweise könnte für alle Familien übernommen werden", so der Vorschlag von Trendl. Eine weitere Vereinfachung wäre die freiwillige Übermittlung der Betreuungskosten von den jeweiligen Betreuungseinrichtungen ans Finanzamt: "Damit würden diese automatisch berücksichtigt, die Familien sparen sich das Sammeln der Belege und das Finanzamt die Nachkontrolle", so Trendl, der im Zivilberuf Steuerberater ist.

 

"Nachdem nur zwei Prozent des Volumens der gesamten Steuerreform auf die Familien entfällt, sollte es ihnen wenigstens so einfach wie möglich gemacht werden, sich ihr Steuergeld zurückzuholen," so der Präsident des Katholischen Familienverbandes.

 

Nicht nachvollziehen kann Trendl das Rechenbeispiel von SPÖ-Klubchef Andreas Schieder in der gestrigen Nationalratssitzung. Demnach erspare sich eine Familie mit Kindern, wo ein Elternteil 3.000 und der andere 1.100 Euro monatlich verdient, etwa 1.600 Euro im Jahr und könne sich damit einen Sommerurlaub in Österreich leisten. 

 

"Diese 1.600 Euro Steuerersparnis bringt die Tarifreform. Sie gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit diesem Gehalt, unabhängig davon, ob es sich um ein Paar mit oder ohne Kinder handelt", erklärt Trendl. "Ob und wie viele Kinder von 4.400 Euro Familieneinkommen leben müssen, wird auch nach dieser Steuerreform fast nicht berücksichtigt."  Der Präsident des Familienverbandes weist darauf hin, dass ein Sommerurlaub um 1.600 Euro für ein Paar realistisch ist, für eine fünfköpfige Familie ist das schon schwieriger. Zudem sei diese Ersparnis zur Gänze erst Ende 2016 wirksam, der Sommerurlaub kann damit frühestens in 2017 finanziert werden -  wenn ihn bis dahin die kalte Progression nicht aufgefressen hat", dämpft Trendl die in den Regierungsparteien verbreitete Euphorie.

 

 

 

Damit Familien jene Steuererleichterungen geltend machen können, die ihnen zustehen, bietet der Katholische Familienverband ein kostenloses Steuerinfoservice: Unter steuerinfo@familie.at können Familiensteuerfragen an erfahrene Steuerberater/innen gestellt werden, diese werden schnell und zuverlässig beantwortet!

 

 

*Judikat des Verwaltungsgerichtshofs: Zl. 2011/13/0099 vom 17. Dezember 2014

 

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