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Fristenregelung: Familienverband fordert anonymisierte Bundesstatistik

 

Vor 40 Jahren, am 23. Jänner 1974, wurde der Beharrungsbeschluss über die Fristenregelung gefasst. Anlass für den Katholischen Familienverband, dieses Thema aus der ideologischen Pattstellung zu befreien und den Nationalrat aufzufordern, die vor 40 Jahren beschlossenen Begleitmaßnahmen endlich umzusetzen.

 

Wien, 22. Jänner 2014. Irene Kernthaler-Moser, Vizepräsidentin des Katholischen Familienverbandes, fordert eine anonyme Statistik und Motivforschung über die in Österreich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche. „Wer zu diesem emotional hochaufgeladenen Thema einen seriösen und sachlichen Diskussionsbeitrag leisten will, kommt an einem qualifizierten, amtlichen und verlässlich erhobenen Datenmaterial nicht vorbei“, stellt Irene Kernthaler-Moser klar.

"Derzeit gibt es keine aussagekräftigen Informationen darüber, warum sich Frauen für eine Abtreibung entscheiden und welche Rolle dabei die Väter spielen. Solange wir das nicht wissen, verhindern wir einen demokratischen Diskurs, der dem des 21. Jahrhunderts entspricht“, so Kernthaler-Moser. Die Motive zu kennen sei notwendig, um Alternativen bieten zu können.

 

Die Vizepräsidentin plädiert zudem für eine Versachlichung der Debatte: „Es geht nicht um eine Verurteilung oder Diskriminierung von Frauen in Not, sondern darum, dass ungeborene Kinder in unserer Gesellschaft einen Platz haben“, und spricht sich gegen eine Radikalisierung auf beiden Seiten aus. „Man muss vor allem an die Frauen und Kinder denken. Eine Abtreibung ist nicht nur ein medizinischer Eingriff, sie hat oft auch psychische Langzeitfolgen“, ist Kernthaler-Moser überzeugt und fordert: „Ungeborene Kinder und Mütter dürfen nicht länger gegeneinander ausgespielt und für die jeweiligen Zwecke instrumentalisiert werden“, so die Vizepräsidentin.

 

„Unsere Gesellschaft muss generell kinder- und familienfreundlicher werden“, fordert Kernthaler-Moser. Dies könnte das Ja zum ungeborenen Kind erheblich erleichtern. Auch die finanzielle Situation kann eine erhebliche Belastung für schwangere Frauen darstellen. Kernthaler-Moser fordert daher die Öffnung des Familienhärteausgleichsfonds für Schwangere, die von sozialen Härtefallen betroffen sind. „Wir müssen es im zweitreichsten Land Europas möglich machen, dass eine Frau uneingeschränkt Ja zu ihrem Kind sagen kann und diese während und auch nach der Schwangerschaft unterstützen“, fordert die Vizepräsidentin.

 

Kernthaler-Moser verlangt darüber hinaus den Ausbau eines flächendeckenden Informationsnetzes und spricht sich für eine Bedenkzeit aus, wie sie bei vielen Operationen vorgeschrieben ist. Sie fordert eine gesetzlich vorgeschriebene Bedenkfrist von mindestens drei Tagen. Dass Beratung und Eingriff von ein und denselben Arzt durchgeführt werden können, ist für Kernthaler-Moser ebenso „bedenklich“.

 

Die ersatzlose Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuches, wie sie derzeit in einer Petition gefordert wird, lehnt Kernthaler-Moser ausdrücklich ab: „Dies würde einen straffreien Abbruch bis zum Ende der Schwangerschaft bedeuten. Das lässt sich mit dem Schutz werdenden Lebens keinesfalls vereinbaren.“ Den Jahrestag der Durchsetzung der Fristenregelung, von vielen Frauenrechtlerinnen als Meilenstein gefeiert, gibt dem Katholischen Familienverband keinen Grund zur Freude: „Dieser Jahrestag sollte ein Anlass sein einen gesellschaftlichen Diskurs zu führen und Alternativen aufzuzeigen“, stellt Kernthaler-Moser klar. Sie ortet bei diesem Thema großen Handlungsbedarf: „Es herrscht ein defacto Redeverbot für Politiker, dieses gehört beendet. Es muss eine sachliche Auseinandersetzung zur Fristenregelung in Österreich möglich sein, die durchaus kontroversiell sein kann“, fordert Kernthaler-Moser.

 

Rückfragehinweise

 

Mag. Julia Standfest
Telefon: (+43) 1 / 515 52 DW 3281
Mobiltelefon: (+43) 664 / 88 52 26 20
E-Mail: standfest@familie.at

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