Katholischer Familienverband in Stellungnahme: Elternrechte nicht einschränken!
Positiv sieht die Familienorganisation die Einführung von Suspendierungs-begleitung sowie die Durchführung von Perspektivengesprächen. Auch die Möglichkeit Eltern nachhaltig in die Pflicht zu nehmen, wird positiv im Sinne des Kindeswohls gesehen.
Kritisch sieht die Familienorganisation allerdings, dass der vorliegende Gesetzesentwurf den Handlungsspielraum von engagierten Eltern einschränkt, indem es ihnen das Rechte auf Mitentscheidung entzieht. „Bisher war die Einbindung der Eltern vorgegeben und ein wichtiger Ausdruck gelebter Schulpartnerschaft“, sagt Andrea Kahl, Leiterin des Schularbeitskreises des Katholischen Familienverbandes.
Kahl ortet ein Ungleichgewicht in der Elternbeteiligung: „Der Entwurf verpflichtet zwar unkooperative Eltern zu Maßnahmen, schließt aber engagierte Eltern in Entscheidungsfragen aus, hier wünschen wir uns, dass nachgebessert wird“, so Kahl.
Verbesserungen wünscht sich der Familienverband auch bei der Umsetzung von Suspendierungen: So soll die Möglichkeit, bereits bei einer Suspendierung gleichzeitig einen Antrag auf Ausschluss zu prüfen, gestrichen werden, da über einen Ausschluss erst nach entsprechender Begleitung und Einschätzung entschieden werden sollte. Die Suspendierungsbegleitung müsse verpflichtend für alle betroffenen SchülerInnen stattfinden – auch dann, wenn ein sonderpädagogisches Verfahren eingeleitet wird. Wichtig sei zudem, dass Perspektivengespräche verbindlich bis zur neunten Schulstufe geführt werden und die Reintegration der SchülerInnen durch qualifiziertes Unterstützungspersonal begleitet werde. „Wichtig ist aus unserer Sicht auch, dass die Deckelung des sonderpädagogischen Förderbedarfs aufgehoben wird“, erneuert Kahl eine Forderung des Familienverbandes aus dem vorgelegten Forderungsprogramm „Familienpolitik konkret“.
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