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Familienpolitisches Austauschgespräch mit WIFO-Chef Felbermayr

Repräsentant/innen des Katholischen Familienverbandes tauschten sich mit Gabriel Felbermayr, Leiter des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO), über die Anpassung der Familienleistungen, Teilzeitarbeit als Vereinbarkeitsmaßnahme und die Verteilungswirkung von Familienleistungen aus.

 

Wien, 20. Juli 2022. Der Präsident des Katholischen Familienverbandes Alfred Trendl unterstreicht im Gespräch mit WIFO-Chef Gabriel Felbermayr und der Ökonomin Silvia Rocha-Akis die Notwendigkeit von Teilzeitarbeit als Vereinbarkeitsmaßnahme. Er verweist dabei auf die repräsentative Teilzeitstudie (www.familie.at/teilzeit), die der Katholische Familienverband vor einem Jahr bei Integral in Auftrag gegeben hat. Demnach ist Teilzeitarbeit in mehr als ¾ der Fälle gewollt, weil die Eltern mehr Zeit für die Kinder haben bzw. sie auch selber betreuen wollen. Für WIFO-Chef Gabriel Felbermayr ist es aber unbestritten, dass qualitativ hochwertige Betreuungsplätze ein zentraler Schlüssel zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wäre aus seiner Sicht hier durchaus hilfreich.

Trendl spricht beim Thema Teilzeit auch die Ungleichbehandlung von Alters- und Elternteilzeit an. Während bei der Altersteilzeit trotz Reduktion der Arbeitszeit die Beiträge zur Pensionsversicherung in voller Höhe weiterbezahlt werden, gilt das für die Elternteilzeit nicht, obwohl Eltern wertvolle Erziehungs- und Betreuungsleistungen erbringen.

 

Wertanpassung der Familienleistungen war überfällig

Einigkeit besteht darüber, dass die mit 1. Jänner 2023 geplante regelmäßige Wertanpassung der Familienleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag längst überfällig ist. Silvia Rocha-Akis, Ökonomin am Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung, weist zudem darauf hin, dass der Lastenausgleich zwischen Haushalten ohne Kinder und Haushalten mit Kindern weniger innerhalb von Einkommensgruppen, sondern vorwiegend über eine vertikale Umverteilung von einkommensstärkeren zu einkommensschwächeren Haushalten erfolgt. Denn Haushalte mit Kindern sind stärker in den unteren Bereichen der Einkommensverteilung angesiedelt. Haushalte mit Kindern unter 10 Jahren und Haushalte mit mehr als zwei Kindern sind besonders häufig von Niedrigeinkommen betroffen.

 

Einkommensgrenze für Mehrkindzuschlag valorisieren

Sowohl das WIFO wie auch der Katholische Familienverband würden es als sinnvoll erachten, auch den Mehrkindzuschlag einschließlich der entsprechenden Einkommensgrenze zu valorisieren, da tendenziell immer weniger Familien anspruchsberechtigt sind. Die Einkommensgrenze für das jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen für den Mehrkindzuschlag – er wird Familien mit mindestens drei Kindern gewährt – beträgt seit 2008 unverändert 55.000 Euro. Familienleistungen machen im unteren Einkommensdrittel knapp 30%, im mittleren ca. 15% und im oberen Einkommensdrittel etwa 7 % des verfügbaren Einkommens aus.

 

Dass das Sozio-ökonomische Panel, eine repräsentative Wiederholungsbefragung von Privathaushalten, die es in Deutschland bereits seit 1984 gibt und die nun auch in Österreich aufgebaut wird, wird von WIFO-Chef Gabriel Felbermayr ausdrücklich begrüßt, weil damit eine langfristige Vergleichsperspektive geschaffen wird. Rund 5.000 repräsentativ ausgewählte Haushalte sollen jedes Jahr zu Themen wie Familie, Migration, Bildung oder die wirtschaftliche Situation im Haushalt. befragt werden.

 

Rosina Baumgartner, Generalsekretärin des Katholischen Familienverbandes, weist abschließend auf den Unterschied zwischen Sozialleistungen und Familienleistungen hin. Familienleistungen wie Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld werden einkommensunabhängig aufgrund der Leistungen, die Familien für die Gesellschaft erbringen, gewährt; Sozialleistungen sollen im Gegensatz dazu die Lebenssituation von Menschen absichern und verbessern.

 

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