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Katholischer Familienverband zum internationalen Frauentag: Vereinbarkeit schaffen statt bevormunden!

Frauenpolitik wird instrumentalisiert und je nach politscher Gesinnung und Ideologie werden die Bedürfnisse gegeneinander ausgespielt“, kritisiert Astrid Ebenberger, Vizepräsidentin des Katholischen Familienverbandes die derzeitige Situation für Frauen.

 

Wien am 7. März 2019. Als Beispiel führt Sie die aktuelle Diskussion um die Teilzeit an. Hintergrund dafür waren Umschichtungen in den Mitteln des Arbeitsmarktservices. „Hier geht es ganz offensichtlich nicht um die Bedürfnisse der Frauen, sondern um handfeste politische und wirtschaftliche Interessen“, attestiert Ebenberger.

Sie führt aus: „Obwohl viele Frauen den Wunsch haben Teilzeit zu arbeiten, wird ihnen in der öffentlichen Diskussion die Fähigkeit, diese Entscheidung reflektiert zu treffen, abgesprochen“, so Ebenberger. Jede fünfte Frau zwischen 30 und 40 Jahren entscheidet sich bewusst für die Teilzeitarbeit und begründet dies mit „Keine Vollzeittätigkeit gewünscht.“* Ebenberger fordert eine bessere pensionsrechtliche Bewertung der Teilzeitarbeit sowie eine stärkere partnerschaftliche Aufteilung.“ Ihr Ansatz: „Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze – auch für Männer.“ Das ist für Ebenberger der Schlüssel zu mehr Gleichberechtigung bei der Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit.

Vizepräsidentin Doris Wirth fordert zudem mehr Karrierechancen für teilzeitarbeitende Mitarbeiter/innen: „Das Konzept der geteilten Führung macht es möglich, dass Führungskräfte sich nicht von der Karriere verabschieden müssen, wenn sie auch für die Familie da sein wollen. Große Unternehmen machen dies bereits vor und vergeben Führungspositionen in Tandem-Teilzeit.“, so Wirth und appelliert an die Unternehmen, von diesem neuen Modell Gebrauch zu machen und Offenheit zu signalisieren: „Das Unternehmen profitiert ebenso wie die Familien. Familienfreundlichkeit ist mittlerweile ein wichtiges Kriterium für viele hochqualifizierte Arbeitskräfte“, so die Erfahrung der Vizepräsidentin und Unternehmerin Doris Wirth.:

Unisono fordern beide Vizepräsidentinnen eine bessere finanzielle Bewertung von Teilzeit- und Familienarbeit: „Es darf nicht sein, dass Elternschaft zu einer Armutsfalle wird“, sagt Wirth und hält fest: „Die schlechte pensionsrechtliche Bewertung von Teilzeitarbeit ist nicht in Stein gemeißelt. Es liegt an der Politik, die Wünsche vieler Frauen zu respektieren und dafür zu sorgen, dass Teilzeitarbeit kein Armutsrisiko darstellt.“ Ebenberger verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit des Pensionssplittings und fordert eine Informationsoffensive.

Ein großes Augenmerk wird der Familienverband weiterhin auf die Anrechnung der Elternkarenz bei Biennalsprünge legen: „Hier lassen wir nicht locker und fordern die Entwicklung eines unabhängigen Monitorings, welches den Fortschritt der einzelnen Kollektivverträge überprüft“, so Wirth.

 

 

Fact Box

Biennalsprünge sind keine Leistungsprämien, sondern werden ausschließlich aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit in Kollektivverträgen gewährt. Eltern, die aufgrund von Kindererziehungszeiten ihre Erwerbsarbeit unterbrechen, erhalten diese Biennalsprünge nicht, obwohl sie nach Rückkehr den genau gleichen Job wie ihre Kollegen machen. Wegen der Kindererziehung- die der ganzen Gesellschaft zu Gute kommt - verdienen sie ein Leben lang um genau diese Sprünge weniger. Dies betrifft derzeit vor allem Frauen und stellt für den Katholischen Familienverband einen maßgeblichen Grund für den Gender Pay Gap dar.

Pensionssplitting ist seit 2005 möglich. Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren: Der Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, kann für die ersten sieben Jahre nach Geburt eines Kindes bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet übertragen lassen. Die Übertragung für maximal 14 Kalenderjahre ist möglich und der Antrag muss bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes bei der Pensionsversicherungsanstalt eingebracht werden.

* Quelle: ÖIF, Familie in Zahlen 2017, Seite 70 Tabelle 57

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