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Katholischer Familienverband: Frauenvolksbegehren hat erwerbstätige Frauen ohne Betreuungspflichten im Focus!

Der Katholische Familienverband vermisst beim geplanten Frauenvolksbegehren die Forderung nach der Anrechnung von Karenzzeiten für die Biennalsprünge und warnt davor, unterschiedliche Interessen gegeneinander auszuspielen.

 

Wien, 13.02.2018 Ein staatlich garantierter Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung, die Offensive für Gewaltschutz und -prävention oder ein Verbot sexistischer Werbung sind für den Katholischen Familienverband legitime und berechtigte Anliegen eines  Frauenvolksbegehrens. Eine Empfehlung zur Unterstützung will Vizepräsidentin Doris Wirth dennoch nicht aussprechen, weil sie jegliche Solidarität mit berufstätigen Frauen, die auch Mütter sind und ihre Kinder in den ersten Jahren selber betreuen möchten, vermisst

„Ich bin verwundert, dass weder die gesetzliche Anerkennung der Elternkarenz als Vordienstzeit noch die Anrechnung der Karenzzeiten für die Biennalsprünge gefordert werden“, sagt Vizepräsidentin Doris Wirth. „Das wären für mich zwei genuin frauenpolitische Forderungen, die einerseits dazu beitragen würden, die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen ein stückweit zu schließen; andererseits die Benachteiligung von Müttern, die aufgrund von Kinderziehungszeiten ihre Erwerbsarbeit unterbrechen, beseitigen.“ Bis 12. März müssen nun 8.401 Unterstützungserklärungen gesammelt werden, damit eine Eintragungswoche für das Frauenvolksbegehren festgelegt wird.

 

Für den Katholischen Familienverband steht bei vielen Forderungen ausschließlich die erwerbstätige Frau im Vordergrund. Dass sehr viele erwerbstätige Frauen aber auch Mütter sind und benachteiligt werden, wenn sie Betreuungs- und Familienarbeit leisten, wird nicht berücksichtigt. Wirth weist darauf hin, dass die überwiegende Betreuungs- und Pflegearbeit in der Familie – insbesondere von Frauen und Müttern – geleistet wird. Um den Wert der innerhalb der Familie erbrachten unbezahlten und unverzichtbaren (Betreuungs)Leistungen in der Öffentlichkeit zu verdeutlichen, sollten sie in eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung einbezogen und für die Pension besser angerechnet werden.

 

Absolut keine Unterstützung findet die Forderung, krankenkassenfinanzierte Schwangerschaftsabbrüche in allen öffentlichen Krankenanstalten durchzuführen. „Als katholische Organisation werden wir kein Volksbegehren unterstützen, dass einen flächendeckenden kostenlosen Schwangerschaftsabbruch fordert und damit suggeriert, ein Schwangerschaftsabbruch sei ein harmloser und beiläufiger Eingriff“, sagt Vizepräsidentin Doris Wirth. „Wir unterstützen die Kampagne „Fakten helfen“ der „Aktion Leben“ und fordern eine anonymisierte Statistik darüber, wie viele Schwangerschaftsabbrüche es in Österreich gibt und was die Motive dafür sind.“

 

Kritisch sieht der Katholische Familienverband auch den Umgang mit Frauen, die sich nicht als Unterstützerinnen des Volksbegehrens deklarieren. Den Frauen, die das Volksbegehren nicht unterschreiben ein konservatives Frauenbild vorzuwerfen sei ein grobes Foul an den eigenen Geschlechtsgenossinnen und führe nur dazu, Frauen gegeneinander auszuspielen. Vizepräsidentin Doris Wirth mahnt daher zu mehr Fairness im Diskurs über das geplante Volksbegehren.

 

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