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Katholischer Familienverband zur „Ehe für alle“: VfGH soll jetzt Schwerpunkt auf Kinderrechte legen!

Jede Diskriminierung ist abzulehnen. Damit aber das Wesen der Ehe, die Offenheit für gemeinsame Kinder, zu negieren, ist für den Familienverband fragwürdig.

 

Wien, 5. Dezember 2017. „Ich nehme die Entscheidung zur Kenntnis, gestehe aber, dass ich hier skeptisch bin“, sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes zum aktuellen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), wonach gleichgeschlechtliche Paare ab 2019 heiraten können. Für Trendl ist es keine Frage, dass jede Art von Diskriminierung abzulehnen ist. Er bedauert aber, dass der VfGH mit keinem Wort erwähnt, dass der wesentliche Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft in der Möglichkeit, gemeinsame Kinder zu zeugen, besteht. „Für mich als Präsident des Katholischen Familienverbandes ist das keine Nebensache. Ich halte das für grundlegend. Die herausgehobene Stellung der Ehe ist nicht durch die sexuelle Orientierung gegeben, sondern durch die Offenheit für gemeinsame Kinder.“ Das Wesen der Ehe so zu begründen, scheint für den Verfassungsgerichtshof so unwichtig, dass dieser Unterschied nicht einmal erwähnt wird.

 

„Insofern ist das Erkenntnis für mich nicht nachvollziehbar“, sagt Trendl und verweist auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der diesen Unterschied als so wichtig erachtet, dass er zwei Rechtsinstitute zulässt und klar sagt, dass es sich dabei um keine Diskriminierung handelt. Trendl bedauert, dass sich der VfGH dazu völlig verschweigt.

 

Die Entscheidung des VfGH wäre für den Präsidenten des Familienverbandes dann nachvollziehbar, wenn die Richter Diskriminierung im Alltag vermuten und diese vermeiden wollten. „Wenn der VfGH aber konzediert, dass diese beiden Rechtsinstitute zu einer ‚weitgehend rechtlichen Gleichstellung‘ geführt haben, scheint das nicht der Fall zu sein“, so Trendl. Der Gesetzgeber habe seine Arbeit gemacht, um Diskriminierung zu vermeiden. Für Trendl begibt sich der VfGH mit diesem Erkenntnis in die Rolle des Gesetzgebers, weil er dem klaren Wunsch des Nationalrats – zwei Institute für diesen Unterschied einzurichten – widerspricht. Dass laut Erkenntnis die „Bundesregierung keine Stellungnahme abgegeben hat“ ist für den Präsidenten des Familienverbandes angesichts der aktuellen politischen Situation nicht überraschend. „Interessant wäre vielmehr, ob sich auch das zuständige Ressort, das Justizministerium, verschwiegen hat. Wenn nicht, wäre eine Veröffentlichung interessant“, so Trendl.

 

Er erwartet nun vom VfGH, dass er sich mit der gleichen Intensität um die Rechte der Kinder kümmert und darauf achtet, dass das nach UN- Kinderrechtskonvention bestehende Recht des Kindes, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, auch umgesetzt wird. Nachholbedarf bestünde hier beispielsweise beim Fortpflanzungsmedizingesetz. Der Präsident des Familienverbandes macht darauf aufmerksam, dass es nach wie vor kein zentrales Register für Samenspender  und Eizellenspenderinnen gibt. Damit ist es Kindern, die mittels Eizellen- oder Samenspende gezeugt wurden, nicht möglich, ihre biologischen Eltern zu kennen.

 

Dass gleichgeschlechtliche Paare, wenn sie sich um ihre Kinder und Pflegekinder in Liebe und Verantwortung kümmern, selbstverständlich Familienarbeit leisten, steht für den Familienverband außer Zweifel. „Wir wertschätzen ihre Arbeit sehr. Kinder beim Erwachsenwerden zu begleiten, ist ein großer Dienst an der Gesellschaft“, so Präsident Alfred Trendl.

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