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Katholischer Familienverband warnt vor Finanzierung der Familienleistungen aus dem Budget!

Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes,  äußert vier Tage vor der Wahl Befürchtungen zur geplanten Senkung der Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds. Steuerliche Entlastung wird begrüßt.

 

Wien, 12. Oktober 2017. Mit Sorge beobachtet Familienverbandspräsident Alfred Trendl die geplanten Kürzungen zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF): Sowohl SPÖ-Spitzenkandidat Christian Kern als auch ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz wollen die Wirtschaft entlasten, indem sie die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds weiter senken.

„Politiker vor 60 Jahren haben mit dem FLAF ein Instrument geschaffen, damit Familienleistungen unabhängig vom Budget sichergestellt und finanziert werden können“, sagt Trendl und führt aus: „Politiker befürchteten, dass die Bedürfnisse von Kindern und Familien zwischen Budgetdiskussionen und den Interessen von Lobbys zu kurz kommen könnten. Dies hat sich bis heute nicht geändert!“ Er warnt vor Einsparungen für Familien, sollten die FLAF-Beiträge gekürzt werden: „Es braucht eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung der Familienleistungen. Wir wissen nicht, wie sich Österreich entwickeln wird, fest steht, dass mit einer Halbierung der FLAF-Beiträge künftig um jeden Cent für die Familien aus dem Budget gekämpft werden muss!“

 

Eine steuerliche Entlastung der Familien begrüßt Trendl hingegen: „Österreich ist in diesem Bereich Schlusslicht in der OECD. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Menschen mit Sorgepflichten für andere weniger an Steuer beitragen, als Menschen ohne Sorgepflichten, aber gleichem Einkommen. Dieser „horizontale Steuerausgleich“ ist derzeit kaum gegeben“, so der Familienverbandspräsident, der im Brotberuf selbst Steuerberater ist. „Daher begrüßen wir – neben einer ausreichenden Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds -  ausdrücklich steuerliche Entlastungen der Familien“.

 

 

 

Factbox

 

Vor über 60 Jahren wurde der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) geschaffen,

Arbeitnehmer/innen verzichteten auf eine Lohnerhöhung und fortan wurden sechs Prozent der Bruttolohnsumme in den FLAF einbezahlt. Damit erfolgte Umverteilung von jenen, die aktuell nicht für Kinder zu sorgen haben, zu jenen, die versorgungspflichtige Kinder haben.

Mittlerweile wurden die sechs Prozent auf 4,1 Prozent gekürzt; aus dem Lohnverzicht ist ein Dienstgeberbeitrag geworden, der 80 Prozent der FLAF-Einnahmen ausmacht.

Mit diesem für Familien zweckgebundenem Geld werden u.a. für 1,8 Mio. Kinder die Familienbeihilfe bezahlt. Weitere Leistungen die über den FLAF finanziert werden: Das Kindergeldkonto, Schulbücher, Schülerfreifahrten, Elternbildung , die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen oder Unterhaltsvorschüsse. Rund eine Milliarde Euro pro Jahr geht direkt in die Pensionsversicherung.

 

Lohnnebenkosten senken?

 

Der Dienstgeberbeitrag zum FLAF ist immer wieder als entscheidender Faktor zur Lohnnebenkostensenkung im Gespräch. In der Grafik sieht man, wie sich die gesamten Lohnnebenkosten zusammensetzen und welchen Anteil der FLAF-Beitrag wirklich hat:

 

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