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Handelskollektivverträge: Familienverband fordert ausreichende Berücksichtigung von Erziehungszeiten

 

Nur eine umfassende Anerkennung von Kinderziehungszeiten bei den Biennalsprüngen kann der Elterndiskriminierung bei Löhnen und Gehältern entgegenwirken, betont der Katholische Familienverband. Der Handel mit einem überdurchschnittlich hohen Frauenanteil ist gefordert, Vorbild für andere Branchen zu sein.

 

Wien, 24. Oktober 2012. Am Tag des Beginns der Kollektivvertragsverhandlungen im Handel richtet der Präsident des Katholischen Familienverbandes (KFÖ), Alfred Trendl, einen dringlichen Appell an die Sozialpartner: „Es ist höchste Zeit, Erziehungszeiten im Handels-Kollektivvertrag ausreichend anzurechnen und somit die finanzielle Ungleichbehandlung von Eltern in der Arbeitswelt zu beenden“, fordert Trendl.

„Mit der derzeitigen minimalen Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten von nur 10 Monaten nur für das erste Kind werden Eltern mit kleinen Kindern gegenüber ihren Kollegen und Kolleginnen weiterhin diskriminiert. Da es überwiegend Frauen sind, die die Kinder in der ersten Zeit betreuen, handelt es sich trotz der Verbesserungen seit Jahresbeginn nicht nur um eine Diskriminierung aufgrund des Familienstandes sondern auch um eine mittelbare Frauendiskriminierung“, kritisiert Trendl. Diese wird an anderer Stelle im Kollektivvertrag ausdrücklich verboten. Die Sozialpartner widersprechen sich damit selber. Ärgerlich sei auch, dass im Handel lediglich Erziehungszeiten für das erste Kind berücksichtigt werden: „Die vielen Eltern, die bereits ein Kind haben, können nie mehr von dieser Gleichstellung profitieren“, sagt Trendl, der für die betroffenen Familien im Handel eine nachträgliche Anerkennung von Erziehungszeiten verlangt. Dieser Einkommensnachteil wirkt über das gesamte Berufsleben und über geringere Versicherungsbeiträge auch in einer späteren Pension.

 

Nicht-Berücksichtigung benachteiligt Frauen enorm

 

Eltern entstehen durch die Elternkarenz gehaltsmäßige Nachteile, wenn es um das Vorrücken bei den Gehaltsstufen geht: „Biennalsprünge“ sind keine Leistungsprämien, sondern werden aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit, ungeachtet jeglicher Leistung, bezahlt. Eltern, sind gegenüber KollegInnen, die keine Betreuungspflichten haben, benachteiligt. Nach der Rückkehr aus der Karenzzeit können Eltern den Verdienstnachteil nie mehr ausgleichen. Sie verdienen ein Leben lang um die versäumten Biennalsprünge weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen, die den gleichen Job machen, aber keine vorübergehende Abwesenheit vom Unternehmen aufgrund von Kinderbetreuungspflichten hatten“, weist Trendl auf diese gravierende Ungerechtigkeit hin. 

 

Handel soll Vorbild für andere Branchen werden

 

Experten zufolge sei die durch Entfall der Biennalsprünge entstehende finanzielle Benachteiligung von Eltern in der Arbeitswelt gleichheits- und EU-rechtswidrig. Abschließend fordert KFÖ-Präsident Trendl die Sozialpartner auf, sich am Beispiel der Metallindustrie, in der 16 Monate für jedes Kind für die Biennalsprünge angerechnet werden, zu orientieren: „Gerade im Bereich Handel sind überdurchschnittlich viele Frauen beschäftigt. Hier erwarte ich mir in den diesjährigen Verhandlungen zum Kollektivvertrag wesentliche Verbesserungen, um der Diskriminierung von Eltern in der Arbeitswelt ein Ende zu setzen – und zwar in einem Ausmaß, dass die Verbesserungen als Vorbild für andere Branchen dienen können“, fordert  KFÖ-Präsident Trendl.

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