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Wahrnehmungsbericht zur Situation der Familien in Österreich

 

Bei seiner Jahreshauptversammlung in St. Georgen/Längsee am 28. + 29. September trifft sich der Katholische Familienverband unter anderem, um die Schwerpunkte für das nächste Arbeitsjahr festzulegen. Zentraler Diskussionspunkt dabei: Ein 12 Punkte umfassender Forderungskatalog.

 

Klagenfurt, 28. September 2012. Insgesamt zwölf Forderungen sind es, die aus Sicht des Katholischen Familienverbandes zentral für Familien in Österreich sind und daher Priorität haben. Zwei davon betreffen den finanziellen Bereich.

Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) – aus dem so zentrale Familienleistungen wie die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld bezahlt werden – ist hochverschuldet. „Die roten Zahlen des FLAF sind dann immer das Hauptargument gegen die längst überfällige Valorisierung der Familienleistungen“, sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs. Er fordert eine Reform des FLAF in der Weise, dass nur teilweise familienrelevante Leistungen wie das Wochengeld, der Unterhaltsvorschuss oder die Schülerunfallversicherung von den jeweiligen Ressorts mitfinanziert werden sollen. Trendl spricht sich bei der Familienförderung für die Beibehaltung eines Mix aus Geld-, Sach- und Steuerleistungen aus. Eine an die Bedürfnisse der Familien angepasste Förderung müsse berücksichtigen, dass die Kinderkosten je nach Größe der Familie und Alter der Kinder höchst unterschiedlich sind. „Es soll darüber nachgedacht werden, wie man die Auszahlung von Familienleistungen einfacher und transparenter gestalten kann. Wir werden jedoch nicht zulassen, dass durch Reformen Familien mit mehreren und älteren Kindern benachteiligt  werden“, so Trendl.

 

Bündel an Vereinbarkeitsmaßnahmen

 

Zentral im Forderungskatalog des Katholischen Familienverbandes ist auch der Bereich „Kinderbetreuung“ und „Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Eine der Herausforderungen im Bereich der Familienpolitik sei es, Familienarbeit wie die Betreuung der Kinder oder der pflegebedürftigen Angehörigen gesellschaftlich anzuerkennen und auch mit den Ansprüchen aus der Erwerbsarbeit zusammenzuführen, wies Familienverbands-Präsident Trendl hin. Er fordert die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Biennalsprünge. „Biennalsprünge sind keine Leistungsprämien, sondern werden ausschließlich aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit, ungeachtet jeglicher Leistung, bezahlt“, erklärt der Präsident des Familienverbandes. Eltern- insbesondere Mütter, die aufgrund von Kindererziehungszeiten aus dem Beruf aussteigen - seien damit benachteiligt. Eine weitere Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit stelle die Einführung eines Papamonats dar. „Dem Kindeswohl kann es wohl nur entsprechen, wenn sowohl Vater als auch Mutter besonders in den ersten Lebenswochen ausreichend Zeit haben, sich um das Baby zu kümmern und eine elterliche Bindung aufzubauen.“

 

Kärnten: Schutz der Familie in Landesverfassung aufnehmen

 

„Für die Menschen ist die Familie von zentraler Bedeutung.  Um dem hohen Stellenwert der Familie stärker Gewicht zu verleihen und den Beitrag der Familie zu einer funktionierenden Gesellschaft stärker anzuerkennen, ist es notwendig, den Familienbegriff und den Schutz der Familie in der Kärntner Landesverfassung zu verankern“, betonte Mag. Andreas Henckel von Donnersmarck, Vorsitzender des Katholischen Familienverbandes Kärnten, im Rahmen einer Pressekonferenz. Kärnten gehört neben Wien und Steiermark zu den drei Bundesländern, die den Schutz der Familie noch nicht in der Landesverfassung haben. „Gelingendes Familienleben ist eine wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende Gesellschaft“: Darüber waren sich der Präsident des Katholischen Familienverbandes, Dr. Alfred Trendl, und der Vorsitzende des Kärntner Diözesanverbandes, Mag. Andreas Henckel von Donnersmarck, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am 28. September in Klagenfurt einig.

 

Gespräche mit allen Parteien

 

Seit Sommer führen die Vertreter des Katholischen Familienverbandes Kärnten Gespräche mit Abgeordneten aller Landtagsparteien. Neben der Forderung nach der Verankerung der Familie in der Landesverfassung stand dabei auch die Schaffung einer Interessenvertretung für Familien im Mittelpunkt. „Nach dem Vorbild der gesetzlich festgeschriebenen Pensionisten-Vertretung soll auch eine Interessensvertretung für die Familien geschaffen werden. Dies ist nicht nur wichtig, weil man damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit  schaffen würde. Vielmehr noch geht es darum, das Kindeswohl im Auge zu haben, also Kinder kindgerecht groß werden zu lassen, anstatt sie in ökonomische Abläufe einzufügen“, sagt Henckel von Donnersmarck. Auch die Möglichkeiten der Kinderbetreuung wurden bei den Gesprächen mit den Parteien thematisiert. „Zum Wohle des Kindes und auf Basis des Gleichheitsprinzips braucht es echte Wahlfreiheit für Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder. Das beinhaltet die Anerkennung und finanzielle Gleichstellung für die Betreuung sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Familie“, fordert der Kärntner Vorsitzende. „Die derzeitige Regelung behandelt Familien ungleich und überlässt sie einer Unrechtssituation“, kritisiert er scharf. Der Katholische Familienverband Kärnten bietet mit seinem Omadienst eine flexible Kinderbetreuung an. „Während die älteren Menschen wertvolle Erfahrung einbringen, werden die Familien entlastet und erleben eine Bereicherung ihres Familienlebens“, verdeutlicht Henckel von Donnersmarck die Vorzüge dieser Form der Kinderbetreuung.

 

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