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Katholischer Familienverband: Verkürzung der Karenzzeit ist inakzeptabel!

Heute endet die Begutachtungsfrist für einen Gesetzesentwurf, mit dem die Karenzzeit für Mütter um zwei Monate gekürzt wird. Die Regelung soll für Geburten ab 1. August 2023 gelten.

 

Wien, 2. August 2023. Gehen Väter, die mit dem Baby und dessen Mutter in einem Haushalt leben, nicht in Babykarenz soll die Karenzzeit für Mütter von 24 auf 22 Monate gekürzt werden.

 

Hintergrund der geplanten Verkürzung ist die EU-Richtlinie 2019/1158 des Europäischen Parlaments zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Diese Richtlinie sieht vor, dass zwei Monate der Karenzzeit für Väter reserviert werden müssen.

 

Österreich setzt die Richtlinie so um, indem die Karenzzeit für die Mutter um zwei Monate verkürzt wird. Der Katholische Familienverband lehnt diese Art der Umsetzung ab und schlägt vor, statt der Verkürzung Anreize zu setzen und einen Bonus zu gewähren. Wenn Väter in Karenz gehen, sollte die Karenzzeit von 24 auf 26 Monate ausgedehnt werden. Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie so umzusetzen, dass es zu einer Verschlechterung für Familien und deren Wahlfreiheit kommt, lehnt der Katholische Familienverband in seiner Stellungnahme dezidiert ab. Er weist auch darauf hin, dass damit den Kleinkindern zwei Monate Betreuung durch die Eltern vorenthalten werden und mit einer Verkürzung der Karenzzeit in einigen Bundesländern die Lücke zwischen Ende der Karenzzeit und Kindergarten-Eintrittsalter größer wird.

 

Der Katholische Familienverband begrüßt in seiner Stellungnahme zum Initiativantrag die Verdoppelung des Familienzeitbonus auf 1.500 Euro und die Änderungen bei der Pflegefreistellung. Künftig ist eine Pflegefreistellung für nahe Angehörige auch dann möglich, wenn sie in keinem gemeinsamen Haushalt leben; der Familienbonus wird Vätern gewährt, wenn sie den Papamonat bzw. innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt 30 Tage „Familienzeit“ nehmen.

 

Verbesserungen gibt es auch beim Kinderbetreuungsgeld. Die Frist für die Hauptwohnsitzmeldung des Kindes wird von 10 auf 14 Tage verlängert und, wenn die Mindestbezugsdauer nicht eingehalten werden kann, weil das Kind stirbt, muss das Kinderbetreuungsgeld künftig nicht mehr zurückbezahlt werden.

 

In seiner Stellungnahme fordert der Katholische Familienverband die Bundesregierung auf, mit der Umsetzung der EU-Vereinbarkeits-Richtlinie auch die „Wochengeldfalle“ zu beseitigen. Frauen, die sich für eine Kurzvariante beim Kinderbetreuungsgeld entscheiden und ihre Kinder knapp hintereinander bekommen, haben während des Mutterschutzes mit dem neuen Baby keinen Anspruch auf Wochengeld. Der Oberste Gerichtshof hat schon vor einem Jahr festgestellt, dass diese Regelung EU-widrig ist.

 

Hier können Sie unsere ganze Stellungnahme lesen.

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