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Mindestsicherung neu: Familienarmut muss sinken!

Kritik an der geplanten Kürzung der Mindestsicherung für Familien kommt vom Katholischen Familienverband. Reform der Zugangsbedingungen für Familienhärteausgleichsfonds notwendig.

 

Wien, 5. Juni 2018. Kritik an der geplanten Deckelung der Mindestsicherung kommt vom Katholischen Familienverband: „Eine bundesweit einheitliche Regelung ist zu begrüßen, dass aber Mehrkindfamilien schlechter aussteigen ist unerfreulich“, sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes. Widersprüchliche Angaben gibt es zu den Alleinerziehenden: Während die von der Regierung kommunizierten Zahlen eine Erhöhung - einen speziellen Alleinerzieherbonus - in Aussicht stellen, kritisieren einige Bundesländer eine Kürzung. „Aus diesem Grund ist es zu begrüßen und wichtig, dass es den Ländern weiterhin frei steht, Wohnbeihilfe zu zahlen“, so Trendl und fordert insbesondere Alleinerzieherfamilien und Mehrkindfamilien verstärkt zu unterstützen.

„Es gibt viele Gründe warum Eltern nicht das notwendige Einkommen für sich und ihre Kinder erwerben können. Daher muss Familienarmut nicht nur durch finanzielle Zuwendungen, sondern mit weiteren Maßnahmen begegnet werden. Am besten kann Familienarmut durch Erwerbsarbeit mit angemessener Bezahlung vermieden werden. Wo das – aus welchen Gründen immer – nicht möglich ist, muss die Allgemeinheit helfen“, ist der Präsident des Katholischen Familienverbandes überzeugt. „Kinder können nichts für die Armut ihrer Eltern. Sie sind daher von Staat und Zivilgesellschaft bestmöglich zu unterstützen.“ So sei es sehr gute Praxis, dass bei Schulveranstaltungen der Elternverein Kosten für die Schülerinnen und Schüler übernehme, deren Eltern sich diese nicht leisten können. Nachhilfe müsse durch entsprechende Förderkurse oder private Initiativen bereitgestellt werden.

Familien, die Mindestsicherung beziehen, erhalten neben dem – nun reduzierten – Kinderzuschlag Familienbeihilfe. Diese sieht – vor Jahren vom Familienverband erreicht – für Mehrkindfamilien Geschwisterzuschläge vor und wurde letztmalig mit 1.1. 2018 teilwertangepasst. Die geplante Erhöhung des Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrags für Eltern mit nicht steuerpflichtigem Erwerbseinkommen in Höhe von € 250,-- pro Kind und Jahr wird diesen Familien zusätzlich zu Gute kommen.

Wichtig wird in diesem Zusammenhang auch sein, dass die Richtlinien für den Familienhärteausgleichsfonds geändert und die Zugangsvoraussetzungen ausgeweitet werden, damit mehr Familien Unterstützung aus diesem Fonds erhalten. Zu hinterfragen sind für den Präsidenten auch die angedachten Kürzungen für Familienberatungsstellen: „Im Regierungsprogramm wurde zum Beispiel ausdrücklich eine bessere Unterstützung von Schwangeren durch Ausbau der Beratung festgehalten, dies muss auch umgesetzt werden,“ so Trendl.

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