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Kinderbetreuungsgeld: Chance zur Wertanpassung wurde versäumt!

Familienverbandspräsident Trendl kritisiert die fehlende Wertanpassung des neuen Kindergeldkontos, dessen Werbekampagne von Familienministerin Sophie Karmasin präsentiert wurde. Positiv beurteilt Trendl die Flexibilisierung und den Papamonat.

 

 

 

Wien, 18. Jänner 2017. „Seit der Einführung vor 15 Jahren wurde das Kinder-betreuungsgeld in der Langvariante um keinen Cent wertangepasst, mit dem neuen Kindergeldkonto wurde die Chance diese Leistungen an die Inflation anzupassen, erneut versäumt“, kritisiert Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes.

„Die bei der Kampagnen-Präsentation verbreitete Euphorie von Familien-ministerin Karmasin kann ich nicht teilen. Der neue geschaffene Partnerschaftsbonus und die Familienzeit täuschen nicht darüber hinweg, dass die Reform für viele Bezieher/innen  sogar einer Kürzung bedeutet“, so der Präsident der größten überparteilichen Familienorganisation Österreichs. Er bezieht sich mit seiner Kritik auf die über 50 Prozent der Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen, die sich aktuell für die Langvariante von 30+6 Monaten entschieden haben. „Diese mit Abstand beliebteste Variante gibt es mit dem neuen Kindergeldkonto nicht mehr, weil die maximale Bezugsdauer für einen Elternteil um zwei Monate gekürzt wird“, so seine Kritik. „Eltern die sich ab 1. März 2017 für die maximale Bezugsdauer entscheiden, erhalten künftig bis zu 700 Euro weniger. Damit zählen vor allem Mehrkindfamilien und Alleinerziehende zu den Reform-Verlieren“, so der Präsident. Für den Katholischen Familienverband bedeutet das eine doppelte Kürzung: Zum einen durch den Wertverlust der nicht erfolgten Valorisierung, zum anderen durch die Kürzung der maximalen Bezugsdauer. Die sogenannte „Wochengeldfalle“ – Mütter erhalten unter einer bestimmten Konstellation bei kurzer Bezugsdauer von Kinderbetreuungsgeld und Geburt eines zweiten Kindes und innerhalb  kurzer Zeit kein Wochengeld – wurde auch nicht entschärft.

 

Für Trendl bringt das neue Kindergeldkonto auch Vorteile: Die Flexibilisierung ist positiv, der neu eingeführte Partnerschaftsbonus ein Anreiz die Betreuung partnerschaftlich zu teilen und der Papamonat eine Möglichkeit die Bindung zwischen Vater und Kind zu stärken. „Das sind zweifelsohne Verbesserungen. Dass die Bezugsdauer künftig in Tagen und nicht mehr in Monaten angegeben wird, erschwert aber die Übersichtlichkeit“, so Trendl und begrüßt die Einführung eines Kindergeldkonto-Rechners.

 

Fact Box:

 

Kinderbetreuungsgeld: Vergleich zwischen alt und neu

 

Ausgestaltung

alt: Vier Pauschalvarianten: 30+6 Monate; 20+4 Monate, 15+3 Monate, 12+2 Monate

neu: Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalsystem

 

Max. Bezugsdauer für einen Elternteil:

alt: 12, 15, 20 oder 30 Monate

neu: zwischen 365 und 851 Tagen (12 bis 28 Monate)

 

Max. Bezugsdauer für beide Elternteile

alt: 14, 18, 24 oder 36 Monate

neu: zwischen 456 und 1063 Tage (15 bis 35 Monate)

 

Max. Bezugshöhe für einen Elternteil:

alt: zwischen 12.000 und 13.080 Euro

neu: 12.366 Euro

 

Max. Bezugshöhe für beide Elternteile:

alt: zwischen 14.000 und 15.696 Euro

neu: 15.449 Euro

 

Neu:

Partnerschaftsbonus + Familienzeit

Wenn beide Eltern annähernd gleich lang KBG beziehen, gibt es 500 Euro je Elternteil zusätzlich. Das gilt auch für Bezieher des einkommensabhängigen KBG teilen.

 

Familienzeit

Väter können – wenn der Arbeitgeber zustimmt – nach der Geburt einen Monat zu Hause bleiben und bekommen dafür 700 Euro

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