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Ausweitung der Pflegefreistellung: Familienfreundlich und gut für das Kindeswohl

 

Erfreut zeigt sich der Katholische Familienverband über die im Nationalrat beschlossene Reform der Pflegefreistellung. Damit wird eine langjährige Forderung des Verbandes umgesetzt. Positiv sei  auch die Novelle zur gemeinsamen Obsorge, so der Familienverband.

 

Wien, 7. Dezember 2012. „Wenn Kinder krank sind, dann braucht es neben Hausmitteln und manchmal auch Medikamenten immer viel elterliche Fürsorge und Liebe. Kinder brauchen die Nähe einer Bezugsperson sowie das Gefühl der Geborgenheit, um gesund zu werden. Umso erfreulicher ist daher, dass am Mittwoch im Nationalrat die Ausweitung der Pflegefreistellung beschlossen wurde“, sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes (KFÖ).

 

Der Katholische Familienverband hatte diese Forderung nach Ausweitung der Pflegefreistellung in Gesprächen mit Politikern eingebracht.

 

Ab 1. Jänner 2013 können erstmals Väter und Mütter, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit  ihren Kinder leben, Pflegefreistellung in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Patchworkeltern. Weiters wird das Recht auf Pflegefreistellung für eine Woche auch bei Begleitung ins Krankenhaus für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr gesetzlich verankert. Für Kinder über zehn Jahren ist eine Pflegefreistellung der Eltern im Falle des Spitalsaufenthaltes ebenfalls möglich. Dafür muss in dem Fall allerdings eine entsprechende medizinische Indikation vorliegen, also die Anwesenheit der Eltern für die Heilung von den Ärzten als notwendig erachtet werden.

 

Kindeswohl in den Vordergrund

 

Ebenso positiv bewertet der Katholische Familienverband die ebenfalls diesen Mittwoch im Nationalrat beschlossene Neu-Regelung der Obsorge. Bedauerlich sei es, dass eine mögliche Antragstellung auf alleinige Obsorge für nicht verheiratete Väter erst auf höchstgerichtlichen bzw. Europäischen Druck zustande gekommen sei, so Trendl. Schließlich müsste diese eine Selbstverständlichkeit darstellen. „Höchste Zeit war es, gesetzlich zu klären und festzulegen, dass für das Kindeswohl sowohl der Kontakt zur Mutter, als auch zum Vater ganz wesentlich ist. Es muss ausdrücklich klar gemacht werden, dass jeder, der die Ausübung des Besuchsrechts verhindert oder dieses nicht wahrnimmt, dem Kindeswohl grob zuwider handelt“, sagt KFÖ-Präsident Trendl.

 

Durch die Neuregelung der Obsorge-Bestimmungen werde insgesamt das Recht des Kindes auf Vater und Mutter ein Stück gestärkt, betonte der Familienverband.  Erfreulich sei, wenn nun mehr nicht verheiratete Paare die gemeinsame Obsorge in Anspruch nehmen. „Was jedoch noch nicht beschlossen wurde, ist die gesetzliche Anerkennung der Doppelresidenzfamilien. Damit diese auf der Tagesordnung bleibt und schon bald umgesetzt wird, wird der Katholische Familienverband dieses Recht weiterhin einfordern“, so Trendl abschließend. 

 

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