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2. Kindergartenjahr: Mehr Vertrauen in die Kompetenz der Eltern!

 

Einem verpflichtenden zweiten Kindergartenjahr steht der Familienverband reserviert gegenüber, die von Familienminister Reinhold Mitterlehner angekündigte Valorisierung der Familienbeihilfe muss ohne Bedingungen und jährlich erfolgen.

 

Wien, 20. Dezember 2012. Reserviert steht der Katholische Familienverband dem Vorschlag nach einem verpflichtenden 2. Kindergartenjahr gegenüber. „Wenn ich die Elternverantwortung ernst nehme, kann der Ansatz nur lauten: Angebot ja, Verpflichtung nein!“ sagt Trendl und verweist auf das Signal, das mit der Forderung nach einem zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr ausgesendet wird: „Die Botschaft, die bei den Eltern ankommt, lautet dann: Eure Betreuung und Erziehung der Kinder ist nicht gut genug! Wir als Institution können das viel besser!“

Trendl stellt überhaupt nicht in Abrede, dass es sicher Kinder geben wird, die von einem längeren Kindergartenbesuch profitieren würden. „Aber Zwang ist kontraproduktiv. Wenn die Anreize, einen Kindergarten zu besuchen, entsprechend groß sind, werden sich die Eltern freiwillig entscheiden, ihre Kinder früher zu schicken.“

 

Betroffen von einem 2. verpflichtenden Kindergartenjahr wären österreichweit etwa 3.500 Kinder; das sind 6% aller 4-jährigen Kinder. Die übrigen 94% besuchen schon jetzt den Kindergarten. „Das ist doch ein Grund mehr, mit Anreizen zu arbeiten und nicht – ohne Rücksicht auf die unterschiedlichen regionalen Strukturen und über die Köpfe der Familien hinweg – österreichweit alle undifferenziert zu behandeln.“

 

Familienbeihilfe: Jährliche Valorisierung ohne Bedingung!

Darüber hinaus kündigte Familienminister Reinhold Mitterlehner an, er könne sich vorstellen, die Familienbeihilfe alle zwei Jahre zu erhöhen, wenn das die Wirtschaftsentwicklung zulasse und kein Sparpaket notwendig sei. „Eine Valorisierung der Familienbeihilfe muss jährlich und ohne Bedingungen erfolgen!“, so Alfred Trendl. Für den  Präsidenten des Katholischen Familienverbandes ist es „bezeichnend“, dass für eine Indexierung der Familienbeihilfe positive Wirtschaftsdaten notwendig seien und in allen anderen Bereichen Erhöhungen und Zusagen auf „Pump“ erfolgen. Obwohl jener Fonds, aus dem die Familienbeihilfe bezahlt wird, der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), ab 2012 Überschüsse erzielt, kommt es zu keinem Wertausgleich. „Damit müssen die Familien 2013 aufgrund der Inflation abermals eine Kürzung um drei Prozent hinnehmen“, so der Präsident des Familienverbandes. Er fordert eine nachhaltige Familienpolitik, die den Familien die Planbarkeit erleichtert und gemeinsam mit ihnen gemacht wird.

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