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Jänner 2017: Warnungen vor der Demontage des FLAF!

Mit schärfster Kritik reagiert der Katholische Familienverband auf den Vorschlag von Bundeskanzler Kern die Einnahmen des Familienlastenausgleichsfonds zu halbieren.: „Hier wird der FLAF, ein Instrument, das geschaffen wurde, um die junge Generation abzusichern, Schritt für Schritt demontiert“, so Familienverbandspräsident Alfred Trendl.

 

Lesen Sie hier seinen Gastbeitrag zu diesem Thema, der am 20. Jänner in der "Kleinen Zeitung" erschienen ist:

 

Die Milchmädchenrechnung!

 

Die Wirtschaft auf Kosten der Zukunft, der Kinder und Familien, zu entlasten – das ist der Plan A von Bundeskanzler Christian Kern: Er möchte die Lohnnebenkosten senken, indem er die Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) halbiert. Das bedeutet Mindereinnahmen von drei  Milliarden Euro. Die Einnahmen jenes Topfes, der u.a. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Schulbücher, Schülerfreifahrten oder die Mutterkindpass-Untersuchungen bezahlt, werden halbiert; dem FLAF wird mit diesem Vorschlag die wesentlichste und verlässlichste Finanzierungsgrundlage entzogen.

 

 

 

Wenn für den Bundeskanzler gleichzeitig klar ist, dass es keine Leistungskürzungen geben darf, ist das eine Milchmädchenrechnung: Wird in den Fonds weniger einbezahlt, kann daraus weniger finanziert werden. Zu glauben, das könne ohne Kürzungen für die Familien funktionieren ist naiv!

 

Regelmäßig wurden in der Vergangenheit Leistungen aus Kostengründen reduziert.

 

Mögliche Gegenfinanzierungsmaßnahmen wie höhere Steuern für internationale Konzerne oder eine „Effizienzsteigerung“ bei Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträgern sind weder konkret noch nachhaltig. Es gibt keine Garantie, dass sie überhaupt wirksam werden und nicht innerhalb eines Jahres verpuffen und das Geld für die Familien dann nicht dauerhaft weg ist.

 

Die allermeisten Menschen, die aktuell für Kinder sorgen, sind hochkompetent und schaukeln einen sehr lebendigen Alltag mit ihren Kindern. 7 Tage die Woche leisten sie Betreuungs-, Pflege- und Erziehungsarbeit. Davon profitieren sie nicht nur persönlich, sondern wir alle. Und es gibt zahlreiche Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, die klar geregelt haben, in welcher Höhe diese Leistungen im Interesse der Allgemeinheit finanziell zu berücksichtigen sind. Es geht dabei nicht um Almosen, sondern um einen gerechten Ausgleich zwischen denen, die derzeit Sorgepflichten für Kinder haben und denen die derzeit nicht für Kinder sorgen müssen.

 

Wenn der einer Partei nur einfällt, die Wirtschaft primär auf Kosten der Familien zu entlasten und die andere Partei dieser Ansage nichts dagegenhält, ist das eine Bankrotterklärung der Regierung.

 

Hier finden Sie den Originalartikel zum Herunterladen!

Hier finden Sie unsere Presseaussendung zum Thema FLAF

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