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Recht auf Elternteilzeit

 

Familie 

Der Katholische Familienverband spricht sich gegen eine Verkürzung des Anspruchs auf Elternteilzeit aus. Eltern in Teilzeit dürfen bei Biennalsprüngen und Pensionen nicht weiter benachteiligt werden.


„Es handelt sich um eine klassische mittelbare Frauendiskriminierung, dennoch protestiert weder die Arbeiterkammer noch die Frauenministerin“, kritisiert Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes, die  Nichtanrechnung von Biennalsprüngen in Kollektivverträgen, insbesondere beim Handel. „Die Anrechnung der Biennalsprünge ist der Schlüssel zu gleichem Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit!“

 

Der Katholische Familienverband forderte anlässlich des bevorstehenden internationalen Frauentags am 8. März erneut, Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. „Nahezu 70 Prozent der Frauen, deren jüngstes Kind zwischen drei und fünf Jahre alt ist, sind erwerbstätig, der Großteil von ihnen auf eigenen Wunsch in Teilzeit“, sagt Trendl und fordert: „Teilzeit und insbesondere Elternteilzeit darf nicht schlecht geredet werden.“  Eine Verkürzung des Rechts auf Elternteilzeit  vom 7. auf  das 4. Lebensjahr des Kindes, wie es im aktuellen Regierungsprogramm angedacht wird, lehnt Trendl entschieden ab: „Das ist ein klarer familienpolitischer Rückschritt und erschwert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. Um die späteren geringeren Pensionen abzufedern, fordert der Katholische Familienverband eine höhere pensionsrechtliche Bewertung der Bemessungsgrundlage bei Teilzeitarbeit aufgrund von Betreuungspflichten. „Wird vom 5. bis zum 7. Lebensjahr des Kindes aufgrund familiärer Betreuungsarbeit die Erwerbstätigkeit auf Teilzeit reduziert, soll ein auf Vollzeit hochgerechnetes Erwerbseinkommen – mindestens aber das mittlere Einkommen – die Basis für die Bemessungsgrundlage darstellen“, sagt der Präsident des Familienverbandes.

Ein weiterer, zentraler  Beitrag zur Vereinbarkeit und gegen die Altersarmut von Frauen ist die Anrechnung der Karenzzeiten für Biennalsprünge.  „Diese Sprünge sind keine Leistungsprämien, sondern werden ausschließlich aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit bezahlt“, so Trendl. Eltern, in der Praxis sind es meist Mütter, die aufgrund von Kindererziehungszeiten ihre Erwerbsarbeit unterbrechen, verdienen ein Leben lang um die versäumten Biennalsprünge weniger als Ihre Kolleg/innen, die keine familiär bedingten Berufsunterbrechungen hatten. „Um Familien, insbesondere Mehrkindfamilien nicht zu diskriminieren, muss die gesamte Karenzzeit für jedes Kind in den Kollektivverträgen für die Biennalsprünge angerechnet werden“, fordert Trendl.

 

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