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Dezember: Neue Werte für Familienbeihilfe und Co

Mit 1. Jänner 2022 werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienbonus und weitere Familienleistungen an die Inflation angepasst.

 

 

Wir haben die neuen Werte für Familien:

 

Familienbeihilfe

 

 

Alter des Kindes 2022 2023
ab Geburt                   114 Euro            120,60 Euro      
ab 3 Jahren 121,90 Euro 129,00 Euro
ab 10 Jahren 141,50 Euro 149,70 Euro
ab 19 Jahren 165,10 Euro 174,70 Euro

 

 

 

Geschwisterstaffel

Bei zwei oder mehr Kindern mit Anspruch auf die Familienbeihilfe wird zusätzlich eine Geschwisterstaffelung pro Kind ausgezahlt

 

 

Anzahl der Kinder        2022     2023
2 Kinder                          7, 10 Euro        7,50                 
3 Kinder 17,40 Euro 18,40 Euro
4 Kinder 26,50 Euro 28 Euro
5 Kinder 32 Euro 33,90 Euro
6 Kinder 35,70 Euro 37,80 Euro
7 Kinder 52,00 Euro 55 Euro

 

 

 

 

Zuschlag zur Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind

Der Zuschlag zur Familienbeihilfe wird von 155,90 Euro auf 164,90 Euro erhöht. Die letzte der Erhöhung der Familienbeihilfe – es waren 1,9 Prozent – erfolgte vor drei Jahren, im Jahr 2018.

 

 

Pauschales Kinderbetreuungsgeld

Das Taggeld von 33,88 Euro wird um 1,97 Euro erhöht und beträgt 35,85 Euro ab 2023. Die Gesamtsumme steigt – wenn beide Elternteile beziehen - von 15.449 Euro auf 16.348 Euro. Es ist die erste Erhöhung seit der Einführung vor 20 Jahren.

 

 

Familienzeitbonus

Der Familienzeitbonus wird von 22,60 Euro auf 23,91 Euro/Tag erhöht. Er wurde 2017 eingeführt und gilt für erwerbstätige Väter, die Familienzeit in Anspruch nehmen und ihre Erwerbstätigkeit innerhalb der ersten drei Monate ab der Geburt für einen Monat unterbrechen.

 

 

Kinderabsetzbetrag

Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und beträgt seit 2009 58,40 Euro pro Kind. 2023 wird er auf 61,80 Euro erhöht.

 

 

Schulstartgeld

Das Schulstartgeld wird für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren gewährt. Es wurde 2011 eingeführt und beträgt seit der Einführung 100 Euro. 2023 wird es auf 105,80 Euro erhöht.

 

 

Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag wird auf Antrag für jedes dritte und weitere Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe gewährt. Er wurde 2011 von 36 Euro auf 20 Euro pro Kind und Monat gekürzt. 2023 wird der Zuschlag auf 21,20 erhöht.

 

 

Alleinverdienerabsetzbetrag

Er wird gewährt, wenn für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen und das Einkommens des Partners nicht mehr als 6.312 Euro jährlich (gilt für 2023) beträgt.

 

 

 

Anzahl der Kinder 2022               2023               
Ein Kind                              494 Euro 520 Euro
Zwei Kinder 669 Euro 704 Euro
Jedes weitere Kinde 220 Euro 232 Euro

 

 

 

Alleinerzieherabsetzbetrag

Als Alleinerzieher/in gilt, wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht verheiratet ist, ohne Partner/in lebt und für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezieht.

Die Beträge sind ident mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag.

 

 

Unterhaltsabsetzbetrag

Anspruch haben Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben und Unterhalt zahlen. Die Beträge sind Monatsbeträge.

 

Anzahl der Kinder                                         2022                 2023               
Für das erste Kind 29,20 Euro 31 Euro
Für das zweite Kind 43,80 Euro 47 Euro
Für das dritte und jedes weitere Kind 58,40 Euro 62 Euro

 

 

Stand, 5. Dezember 2022

 

Presseaussendung: Katholischer Familienverband begrüßt Valorisierung der Familienleistungen

 

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Entspannter Lernen

 

 

Die Broschüre soll Eltern mit schulpflichtigen Kindern entlasten und den Druck mindern.

 

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