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Gedanken zur Forderung von Gesundheitsminister Rauch Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen

Es ist Staatsaufgabe, den Schutz des menschlichen Lebens zu gewährleisten, gerade auch das des ungeborenen Kindes. So heißt es in der Präambel der UN-Kinderrechtskonvention: "Das Kind bedarf wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt."

Jeder Mensch ist ein Mensch von Anfang an, unabhängig davon, in welchem Entwicklungsstadium er sich befindet. Immer mehr Details werden bekannt darüber, wie Menschen sich entwickeln, wie sie schon im Mutterleib kommunizieren, was sie wahrnehmen, welche Auswirkungen die unterschiedlichsten Einflüsse auf ihre Entwicklung haben. Die Forderung des Gesundheitsministers, den Schutz des vorgeburtlichen Lebens vollumfänglich zu steichen, kommt einer Bankrotterklärung gleich. 

Aufgabe eines Gesundheits- und Sozialministeriums kann nicht sein, sich für die Beseitigung von Kindern einzusetzen. Vielmehr gilt es, Bedingungen zu schaffen, die ermöglichen, dass alle Kinder das Licht der Welt erblicken dürfen, und Eltern in Notlagen Hilfe und konkrete Unterstützung erfahren, sodass sie Ja sagen könne zu ihrem Kind -auch, wenn es sich unerwartet ankündigt.

Leserbrief von Gudrun Kattnig in "Die Presse", vom 1. Juli 2024

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