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Presseaussendung: Grobe Falschmeldung im ORF zum Equal Pension Day

Klagenfurt, 4. August 2024

Im Online-Artikel „Frauen kämpfen weiter um gleiche Pensionen“, der am 3. August 2023 auf kaernten.orf zum Equal Pension Day erschienen ist

https://kaernten.orf.at/stories/3218600/, wird die Leiterin des Klagenfurter Frauenbüros, Astrid Malle, zitiert, nach deren Aussage nur wer 40 Jahre lang 40 Wochenstunden arbeite, die volle Pension bekommen und Frauen in der Armutsfalle landen, sofern sie nicht ihre Kinder „spätestens nach einem Jahr abzugeben“, da es keine Altersvorsorge gäbe.
Das ist falsch und stimmt nicht!

 

Seit dem 1. Jänner 2005 werden Kindererziehungszeiten bis zu Vollendung des vierten Lebensjahres bei der Pensionsberechnung berücksichtigt. Die dafür geltende Bemessungsgrundlage betrug für das Jahr 2022 pro Monat 2027.75 Euro. Auf Basis dieses Betrages zahlt der Staat aus dem Familienlastenausgleichfons für jenen Elternteil, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht, den Pensionsbeitrag in die jeweilige Pensionskasse ein. Selbst wenn diese Personen während dieser Zeit auch noch erwerbstätig sind, wird dieser Beitrag bis zu Überschreitung der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage – diese betrug im Jahr 2022 pro Monat 5670 Euro – bei der Pensionsbemessung angerechnet.
 

Leider wird diese, wie wir finden großartige familienpolitische Leistung, im öffentlichen Diskurs weitgehend verschwiegen.
Auch vom ORF, dem diese Informationen sehr wohl vorliegen.


Des Weiteren wird die Aussage von Team-Kärnten-Chef Gerhard Köfer zitiert, der den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen ab dem 1. Lebensjahr fordert, um Frauen aus der „Teilzeitfalle“ zu befreien und ihnen höhere Pensionen zukommen lassen zu können.

Dass viele Frauen, sich in einer „Teilzeitfalle“ befinden, entbehrt ebenfalls einer faktenbasierten Grundlage.

Die meisten Frauen wählen genau diese Form, weil sie gerne Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten.

Das ergab sowohl die vom Familienverband in Auftrag gegebene Integral-Studie zur Teilzeit, sowie eine aktuelle Studie des Österreichischen Institutes für Familienforschung https://oesterreich.orf.at/stories/3192224/

Ebenso gibt es viele weiter Umfragen, die dies bestätigen, u.a. das Voting des KFV-Kärnten.

Eltern wünschen sich im Gegenteil, mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können, vor allen in den ersten Lebensjahren und wollen keine Stunden aufstocken.

 

Die Leiterin des Klagenfurter Frauenbüros Astrid Malle sieht großen Aufholbedarf bei den unter Dreijährigen.

Zum Thema Kleinkindbetreuung sei angemerkt, dass ihr Ausbau sich weitgehend auf die sog. „Barcelona-Ziele“ bezieht.

Die Barcelona-Ziele wurden im Jahr 2002 vom Europäischen Rat in Barcelona als willkürliche Zielvorgabe angenommen.

Nach ihnen sollen 33% der Kinder unter drei Jahren außerhalb der Familie betreut werden.
Diese Zielvorgabe wurde gerade auf 50%
(!) bis zum Jahr 2030 erhöht.
Erklärtes Ziel ist
nicht das Wohl von Kleinkindern, sondern die Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen.

Kinderbetreuung außerhalb der Familie ist möglich. Sie unterliegt jedoch wichtigen Bedingungen, die berücksichtigt werden müssen, um das Kindeswohl nicht zu gefährden.
Wir verweisen auf die von Experten erstellte
Kinderbetreuungs-Ampel, die Eltern und Einrichtungen wichtige Hinweise bietet, worauf bei der Betreuung zu achten ist, um das Kindeswohl nicht zu gefährden! Diesbezüglich hat Kärnten tatsächlich Nachholbedarf, denn der Betreuungsschlüssel bei den unter Dreijährigen entspricht nicht den Bindungsanforderungen von Kleinkindern.

Laut der Integralstudie des Familienverbandes würden mehr als die Hälfte der Beschäftigten mit Kindern im Haushalt, weniger arbeiten und mehr Zeit für ihre Kinder haben wollen.
Um die Pensionsfalle zu entschärfen, fordert der Familienverband eine pensionsrechtliche Anrechnung der Kindererziehungszeiten über das 4. Lebensjahr hinaus. Als Bemessungsgrundlage sollte nicht länger das niedrigere Frauenmedianeinkommen, sondern das allgemeine Medianeinkommen herangezogen werden.

Präsentation zur Integralstudie zum Herunterladen
Presseaussendung des Katholischen Familienverbandes Österreich vom 18. August 2021

 

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"Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden." Artikel 7 der UN Kinderrechtskonvention
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