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Steuerfreies Existenminimum fehlt

Der 24. November 2015 wird für die Familien als ein „schwarzer Tag“ in die Geschichte eingehen. Trotz massiven Protestes wurden in einem geradezu atemberaubenden Tempo unter Umgehung jeder Begutachtung die Pläne des Arbeitsmarktgipfels umgesetzt

Kleine Zeitung 18.12.2015 Download

, der erst am 30. Oktober 2015 stattgefunden hatte. Mittels eines Abänderungsantrages beschloss die Regierung an diesem Tag die – zweifelsohne dringende - Senkung der Lohnnebenkosten auf Kosten des Familienfonds.

 

Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) wurde 1955 gegründet, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen denjenigen, die Familienlasten „im Interesse der ganzen Gesellschaft tragen und jenen, die solche Lasten nicht zu tragen haben, jedoch bewusst oder unbewusst daraus Nutzen ziehen, dass andere es für sie tun.“

Die Regierungsparteien beteuern weiterhin in schönen Sonntagsreden, dass bei den Familien sicher nichts gekürzt werde und dass es kein Problem sei, wenn dem FLAF künftig 920 Millionen (!) Euro jährlich weniger zukommen.

 

Wer die Debatte im Nationalrat verfolgt hat, wundert sich über mancherlei Unkenntnis zu den Belangen der Familien. Die jahrzehntelange fehlende Wertanpassung ist nichts anderes als eine massive Kürzung.

Familien kommen zunehmend an den Rand der Armutsgrenze oder sind bereits arm.

Um die seit Jahrzehnten fehlende Valorisierung wenigstens etwas auszugleichen, wurde 2009 die 13. Rate der Familienbeihilfe eingeführt. Bereits 2010 kam es im Rahmen des Familiensparpakets zu massiven Verschlechterungen:

  • Ersatzlose Streichung der 13. Familienbeihilfe
  • Nahezu Halbierung des Mehrkindzuschlages
  • Limitierung der Unterstützung studierender Kinder bis 24 Jahre

Das alles mit dem Argument der Sanierung des FLAF!

 

Dazu kommt, dass es in Österreich de facto keine Familienbeihilfe gibt.
Denn der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass zumindest das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei gestellt werden muss. Die sogenannten „Beihilfen“ sind daher laut Verfassungsgerichtshof Rückzahlung von zu vor zu hoch erhobener Steuer.

Die umjubelte Verdopplung des Kinderfreibetrages von € 220 auf € 440 geht an der Lebenswirklichkeit der Familien vorbei. Laut VfGH reicht der Steuerfreibetrag pro Kind und Jahr von € 440 bei weitem nicht aus, die „Mehrbelastung“ der Eltern gegenüber Kinderlosen auszugleichen.
Angemessen wäre ein Freibetrag von wenigstens € 6.600 pro Kind und Jahr!

Familienvertreter fordern daher

  • eine nachgeholte Valorisierung der Familienleistung um 38 %, um die Verluste auszugleichen
  • die Verankerung des Rechtes auf regelmäßige
      Wertanpassung, wie sie auch für Pensionisten, Bemate, Parteienförderung selbstverständlich ist
  • die Entlastung des FLAF von sachfremden Lasten, welche den betreffenden Kostenträgern (z.B. Pensions- und Krankenversicherung) zugewiesen werden müssen. 

Gudrun Kattnig 16.12.2015, Geschäftsführerin Katholischer Familienverband Kärnten

 

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