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Voting: 82 Prozent der Eltern wünschen sich, ihre Kinder selbst zu betreuen

Familie wird als Erziehungsinstanz untergraben
82 Prozent der Eltern wünschen sich, ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren selbst zu betreuen

Das ergab die aktuelle Abstimmung des Katholische Familienverbandes Kärnten zur Wahlfreiheit in der Kleinkindbetreuung. Presseaussendung

Die Betreuung für Kinder unter drei Jahren kostet der öffentlichen Hand pro Kind und Monat etwa € 1.500. Gefragt wurde, ob Eltern, wenn sie dieses Geld monatlich bar ausbezahlt bekommen würden, ihr Kleinkind selbst betreuen oder einen geförderten Krippenplatz in Anspruch nehmen würden. 82 Prozent der 550 Teilnehmenden würden ihre Kinder selbst betreuen.
Das Ergebnis deckt sich weitgehend mit den
Informationen des Österreichischen Institutes für Familienforschung, sowie einer Online-Umfrage, die die Kleine Zeitung im Jänner 2021 durchführte.

„Familien kommen in diesem Wahlkampf nicht vor. Es ist an der Zeit, dass die Politik sich diesem Anliegen nicht länger verwehrt“, so Andreas Henckel Donnersmarck, Vorsitzender des Familienverbandes. „Wer Familie als Keimzelle der Gesellschaft bezeichnet, darf sie nicht gleichzeitig als wertvolle Erziehungsinstanz untergraben!“

Die elementarsten Dinge wie sprechen und laufen lernen sowie Windelfrei zu werden und vor allem sich zu einem bindungsfähigen Menschen zu entwickeln, erwerben Kinder in der Regel innerhalb der Familie mit vertrauten Bezugspersonen. Eltern leisten wertvolle und unersetzbare Betreuungs-, Erziehungs- und Pflegearbeit.


Aktuelle Meinungen der Kärntner Spitzenkandidaten zum Thema hier abrufbar.
Quelle ÖIF:  Familien in Zahlen 2022


 

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Erstmalig in der Geschichte wird nicht mehr auf Familie als Keimzelle gebaut

Andreas Henckel Donnersmarck, Vorsitzender des Kärntner Familienverbandes, zur aktuellen Familienpolitik

mehr: Erstmalig in der Geschichte wird nicht mehr auf Familie als Keimzelle gebaut

Was ist das Kärntner Kinderbetreuungsmodell?

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"Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden." Artikel 7 der UN Kinderrechtskonvention
Experten zum KKBM

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