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Familienverband begrüßt Eintrag von Sternenkinder ins Personenstandsregister

Künftig können  „Sternenkinder“ künftig auf Wunsch der Eltern in das Personenstandsregister aufgenommen werden können.

Künftig können so genannte „Sternenkinder“ (Kinder die kurz nach der Geburt sterben und unter 500 Gramm wiegen) auf Wunsch der Eltern in das Personenstandsregister aufgenommen werden können. Diese Entscheidung wurde am 22. November im Ministerrat als Teil einer Sammelnovelle beschlossen. Der Kath. Familienverband begrüßt diese Entscheidung, denn auch Kinder unter 500 Gramm sind für die Eltern geliebte Kinder. Der Eintrag ins Personenstandsregister ermöglicht ein Begräbnis, das Kind trägt offiziell einen Namen und es erleichtert die Trauerarbeit für betroffene Familien. Damit wird eine langjährige Forderung des Katholischen Familienverbandes erfüllt.

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Warum eine Kinderbetreuungs-Ampel?


Experten zur Kinderbetreuungs-Ampel

Erstmalig in der Geschichte wird nicht mehr auf Familie als Keimzelle gebaut

Andreas Henckel Donnersmarck, Vorsitzender des Kärntner Familienverbandes, zur aktuellen Familienpolitik

mehr: Erstmalig in der Geschichte wird nicht mehr auf Familie als Keimzelle gebaut

Was ist das Kärntner Kinderbetreuungsmodell?

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"Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden." Artikel 7 der UN Kinderrechtskonvention
Experten zum KKBM

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