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Landtags-Enquete "Kinderbetreuung zum Wohle der Kinder in Kärnten"

Am 5. Juni veranstaltete der Kärntner Landtag eine Enquete zum Thema “Kinderbetreuung zum Wohle der Kinder in Kärnten”. Anlass war die zunehmende Unzufriedenheit von Eltern, Pädagoginnen und Gemeinden mit dem neuen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz.
Bildergalerie Aufzeichnung 

 

Wollte die Kärntner Landesregierung einen Meilenstein auf dem Weg zur Kinder- und familienfreundlichsten Region Europas schaffen, so zeigt sich immer deutlicher, dass Reparaturbedarf besteht.

Geladen waren vier Expertinnen. Für die größte überparteiliche Interessenvertretung der Familien in Kärnten sprach Gudrun Kattnig vom Katholischen Familienverband. Sie zeigte auf, dass mit dem neuen Gesetz die Wahlmöglichkeiten für Eltern weiter eingeschränkt wurden. So können Eltern aufgrund der Vorgaben, nur mehr einen Betreuungsplatz in der eigenen Gemeinde in Anspruch nehmen. Sie haben nicht mehr die Möglichkeit zwischen verschiedenen Konzepten oder Orten zu wählen.

„Vor allem aber berücksichtigt des Gesetz nicht das bewährte und natürlichste Modell, bei dem Eltern ihre eigene Kinder in den ersten Lebensjahren selbst betreuen“, so die Sprecherin des Familienverbandes, die in ihrem Vortrag insbesondere auf die Bedürfnisse der Kinder unter drei Jahren einging.


Die Landesvorgaben für diese Altersgruppe halten wissenschaftlichen Standards nicht stand und berücksichtigen zu wenig die elementaren Bedürfnisse von Kleinkindern, womit ein Gefährdungspotential verbunden sei, so die ehemalige Geschäftsführerin des KFV (s. Kinderbetreuungsampel).

Sie appellierte an die Politik, es  Eltern zu ermöglichen, ihre Kinder in zumindest den ersten Lebensjahren selbst betreuen zu können. Statt viel Geld in den Ausbau teurer Einrichtungen zu geben, gelte es, alternative Modelle, wie das Berndorfer Modell, Omadienste und Nachbarschaftshilfsprojekte zu fördern, vor allem aber Eltern finanziell so abzusichern, dass sie in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu betreuen.
„Viele Eltern gehen für weit weniger Geld arbeiten, als ein Betreuungsplatz ihrer Kinder kostet. Ist Kinderbetreuung nur etwas wert, wenn die zu betreuenden Kinder nicht die eigenen sind?“
So würden Eltern den Wunsch nach mehr Kindern häufig nicht umsetzen.

„In Kärnten gibt es inzwischen fast doppelt so viele Personen über 60 Jahren wie 6-jährige Kinder, die Geburtenrate ist eine der niedrigsten der Welt.” Da stelle sich die Frage, mit welchen Kindern das Ziel erreicht werden solle, Vorzeigemodell in Europa zu sein. Zudem sei das Pushen von Müttern in die rasche Erwerbsarbeit, nach der Geburt eines Kindes, kurzfristig gedacht. Um die Wirtschaft zu stärken, brauche es resilienten Nachwuchs.

Man dürfe daher gerade bei den Kleinkindern keine Kompromisse eingehen, und ihnen genau das entziehen, was sie in den ersten Lebensjahren am dringendsten brauchen: feste Bindung, Liebe und Pflege, rund um die Uhr. So habe ein einen Pflegebedarf, vergleichbar der Pflegestufe 7 und sollte auch so bedacht werden.

Kärnten zur Kinderfreundlichsten Region Europas zu machen, sei ein wunderbares Ziel.

Es könnte erreicht werden durch Wertschätzung der Familien, echte Wahlfreiheit für Eltern, finanzielle Gleichbehandlung von familieninterner und institutioneller Kinderbetreuung und Förderung alternativer und flexibler Betreuungsmodelle. Die anschließende Diskussion brachte vielfältige Aspekte zu Tage. 

Mit Applaus bedacht wurde ein junger Vater zweier Kleinkinder, der sich gemeinsam mit seiner Frau weitere Kinder wünscht. „Aber wie soll das gehen? Da stellen sich viele Fragen, eine größere Wohnung, ein größeres Auto....“ 

 

Danke an die Kärntner Landesregierung, für die Initiative mit dieser Enquete das Kindeswohl in die Mitte zu stellen.
Viele wertvolle Impulse warten auf Umsetzung!

„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“
Artikel 3, Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention
 

Als weitere Expertinnen waren geladen:

Veronika Michitsch von der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Andrea Feichtigen-Sacherer, Bürgermeisterin der Gemeinde Kappel am Krappfeld
Manuela Söllnbauer, Elementarpädagogin


Die Enquete “Kinderbetreuung zum Wohle der Kinder in Kärnten” vom 5. Juni 2025 kann unter folgendem Link nachgeschaut werden:

https://www.ktn.gv.at/Politik/Landtag/Enqueten-Veranstaltungen
Power-Point-Präsentation Vortrag

 
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Was ist das Kärntner Kinderbetreuungsmodell?

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"Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden." Artikel 7 der UN Kinderrechtskonvention
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