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Wie kann man Kosten für Kinderbetreuung steuerlich geltend machen?

war die häufigste Frage bei der Telefonstunde der Kleinen Zeitung zum Thema „Steuer und Familie“ mit Uni-Professorin Sabine Kanduth-Kristen und Steuerberater Walter Zenkl am 15. Mai, Internationaler Tag der Familie

Franziska Ploder, Klagenfurt: Wenn mein Kind ein Sprachcamp besucht, kann ich etwas absetzen?

WALTER ZENKL: Kosten für Kinderbetreuung bis zum zehnten Lebensjahr durch qualifizierte Betreuer - auch in den Ferien - können bis zu 2300 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen Aufwendungen für Kindergarten, Kindergruppe, Hort, Verpflegung, Spielzeugbeiträge aber auch Bastelgeld.

SABINE KANDUTH-KRISTEN: Wichtig ist eine Bestätigung über die Beträge. Die Kosten können die Eltern auch geteilt geltend machen.

 

Frau Rosenzopf, Wolfsberg: Welche Vorteile haben Ehegatten- und Familiensplitting? Gibt es eine Chance auf Einführung in Österreich?

KANDUTH-KRISTEN: Beim Familiensplitting wird das Einkommen auf die Familienmitglieder aufgeteilt, es wird durch die Köpfe dividiert. Dadurch ermäßigt sich die Steuer. In Frankreich hat dies den Effekt, dass Familien mit mehreren Kinder nahezu keine Steuer zahlen. In Österreich sind wir noch weit davon entfernt. Beim Ehegattensplitting erfolgt die Aufteilung auf die Ehegatten, die Kinder werden dabei nicht berücksichtigt.

 

Kurt Schöffmann, Klagenfurt: Haben Kinder Anspruch auf ein Existenzminimum?

ZENKL: Leider nicht. Es gibt den Kinderabsetzbetrag. Abzugsfähig ist weiters ein Kinderfreibetrag von 220 Euro pro Kind und Jahr. Den Freibetrag kann man im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung begehren.

 

Gertrude Steinkellner, Lavanttal: Mein Sohn besucht die Berufsschule. Kann ich die Heim- und Fahrtkosten absetzen?

ZENKL: Für Schüler und Lehrlinge, die über 25 Kilometer vom Heimatort entfernt im Heim wohnen, können 110 Euro pro Monat als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das gilt auch für Studenten, wenn die Uni über 80 Kilometer vom Heimatort entfernt ist.

 

Sigrid Seiler, Klagenfurt: Ich bin in Karenz bei meinem zweiten Kind zuhause. Mein erstes Kind wird drei Stunden extern betreut. Kann ich Steuer sparen?

KANDUTH-KRISTEN:  Die Betreuungskosten für das erste Kind kann der im gemeinsamen Haushalt lebende Partner, der ein Einkommen bezieht, bis zu 2300 Euro im Jahr absetzen, zusätzlich zum Alleinverdienerabsetzbetrag. Für beide Kinder kann er weiters den Kinderfreibetrag von je 220 Euro geltend machen.

 

Johann Ebner, Villach: Bei außergewöhnlichen Belastungen wie Brillen oder Zahnspangen besteht ein hoher Selbstbehalt. Kommt das bei jedem Kind zum Tragen?

ZENKL: In Österreich gilt die Individualbesteuerung. Der Selbstbehalt richtet sich nach dem Einkommen jener Person, die die Kosten trägt. Die Kosten sind in dem Jahr, in dem sie anfallen, abzusetzen. Durch geschicktes Zusammenziehen der Zahlungen in einen Veranlagungszeitraum gelingt es eher, den Selbstbehalt zu übersteigen.

 

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Kleine Zeitung 22. Mai 2013 S. 1
Kleine Zeitung 22. Mai 2013 S. 2

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"Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden." Artikel 7 der UN Kinderrechtskonvention
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