Wenn die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für die Eltern aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich bzw. zumutbar ist, erfolgt keine Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes.
Selbständige und Einkommensabhängiges KBG
Für Selbständige, die im Jahr 2021 Eltern werden und einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beantragen, kann es in manchen Fällen aufgrund der COVID-19-Pandemie zu finanziellen Einbußen kommen. In diesen Fällen wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nicht anhand des Steuerbescheides 2020 sondern anhand des Steuerbescheides 2019 berechnet
Zuschuss-Rückforderungen zum KBG werden ausgesetzt
In den Jahren 2002 bis 2009 wurde der Zuschuss zum KBG als Kredit gewährt. Sieben Jahre lang wurde dann die Einkommenssituation beobachtet. Verbesserte sie sich bis zu einem bestimmten Grad, muss der Zuschuss zurückbezahlt werden.
2020 und 2021 würden die Zuschüsse für die Veranlagungsjahre 2015 und 2016 zurückgefordert. Weil viele Familien aufgrund der Corona-Krise finanzielle Einbußen erleiden bzw. erlitten haben, wird der Zuschuss für die Kalenderjahre 2015 und 2016 nicht zurückgefordert. Der durchschnittliche Rückzahlungsbetrag beträgt 1.000 Euro; betroffen davon sind ca. 2.000 Personen pro Jahr.
Katholischer Familienverband Österreichs
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